Freitag, 13. März 2015

Eine Frau stirbt im Kampf

Es ist Krieg in Syrien und im Irak.

Die terroristische IS kämpft hier gegen jeden, der ihre Ansicht des radikalen Islam nicht teilt, es wird gemordet, gefoltert und vergewaltigt.

Viele Deutsche sind dort, einige kämpfen auf der Seite des terroristischen IS, andere auf Seiten der Kurden und Jesiden.
Es hat auch schon Deutsche Tote gegeben bei diesen Kämpfen und zwar auf beiden Seiten. Diese Toten waren den Mainstream-Medien immer nur einen kurzen Absatz wert, die Staatsanwaltschaft interessierte sich überhaupt nicht für sie.

Und jetzt?

Eine Frau ist bei den Kämpfen ums Leben gekommen, eine deutsche Frau! Und sie starb auch noch für die richtige Seite.

Das ist traurig und ich möchte ihrer Familie mein Mitgefühl aussprechen, doch jeder der dort hingeht, um zu kämpfen - auf welcher Seite auch immer - riskiert, verwundet, verstümmelt oder wie in diesem Fall, getötet zu werden.

Doch warum gehen die vielen deutschen Männer, welche dort fallen, der deutschen Staatsanwaltschaft am A.... vorbei und hier wird eine Ermittlung eingeleitet?

http://www.spiegel.de/politik/deutschland/ivana-hoffmann-staatsanwaltschaft-duisburg-ermittelt-a-1023393.html

Muss jetzt nicht für jeden, der dort gefallen ist - auch welcher Seite ist egal - eine Ermittlung durchgeführt werden?
Oder wird es getan, weil eine FRAU gefallen ist?

Mein Kommentar dazu wurde - wie erwartet - von SPON nicht veröffentlicht, darum tue ich es hier:

Nicht veröffentlichter SPON-Kommentar:
Erst einmal: Wer sich in Gefahr begibt, der riskiert auch, dabei umzukommen.
Werden jetzt auch alle getöteten IS-Kämpfer deutscher Staatsangehörigkeit nach Deutschland geholt und obduziert?
Oder ist es mal wieder, weil es eine FRAU ist, die getötet wurde.
Ich kann mich nicht entsinnen, dass je ein solcher Aufwand für einen bei den dortigen Kämpfen getöteten Mann betrieben wurde - egal, auf welcher Seite er gekämpft hat!


Tja, Geschlechtergerechtigkeit sieht für mich anders aus.

Freitag, 6. März 2015

Ein schwarzer Tag für die Gleichberechtigung

Die Frauenquote ist beschlossen, unsere politische Einheitsfront bejubelt pflichtgemäß diesen Beschluss und bei Politikerinnen, welche wahrscheinlich die überwiegenden Nutznießerinnen sein werden, und Radikalfeministinnen knallen die Sektkorken.
Die Quote wurde mit großer Mehrheit angenommen, lediglich die Parteien, welche die Männerdiskriminierung noch weiter treiben wollten, enthielten sich der Stimme.

Gegenstimmen?
Keine.

Ein schwarzer Tag für Deutschland, für die Verfassung und für die Gleichberechtigung der Geschlechter.

Wie war das noch mal?

Artikel 3

(1) Alle Menschen sind vor dem Gesetz gleich.
(2) Männer und Frauen sind gleichberechtigt. Der Staat fördert die tatsächliche Durchsetzung der Gleichberechtigung von Frauen und Männern und wirkt auf die Beseitigung bestehender Nachteile hin.
(3) Niemand darf wegen seines Geschlechtes, seiner Abstammung, seiner Rasse, seiner Sprache, seiner Heimat und Herkunft, seines Glaubens, seiner religiösen oder politischen Anschauungen benachteiligt oder bevorzugt werden. Niemand darf wegen seiner Behinderung benachteiligt werden.

Jeder, der sich wirklich mit Sinn bzw. Unsinn der Frauenquote beschäftigt hat, weiß, dass Frauen nicht diskriminiert werden. Absatz (2) fällt daher als Grund für die Frauenquote weg. Diskriminierung muss bewiesen werden und das ist hier nicht der Fall.

Dafür werden Männer NACHWEISLICH diskriminiert. Eher bleibt ein Posten unbesetzt, als dass ein Mann ihn bekommt.
Das ist keine Diskriminierung? Wo leben diese Politiker eigentlich. Wie heißt es so schön in Absatz (3)?
NIEMAND, wirklich NIEMAND darf wegen seines Geschlechtes benachteiligt oder bevorzugt werden.
Alle Bundestagsparteien ignorieren dieses und treten das Grundgesetz mit den Füßen. Man kann nur hoffen, das der Bundespräsident den Mut hat, dieses verfassungswidrige Gesetz zu kassieren. Dann würde Deutschland zumindest die Peinlichkeit erspart werden, wenn der EuGH dieses tut. Unser feministisch unterwandertes Bundesverfassungsgericht wird dieses nämlich höchstwahrscheinlich nicht tun.

Auch GG Artikel 20 wurde in Mitleidenschaft gezogen.

Artikel 20

(1) Die Bundesrepublik Deutschland ist ein demokratischer und sozialer Bundesstaat.
(2) Alle Staatsgewalt geht vom Volke aus. Sie wird vom Volke in Wahlen und Abstimmungen und durch besondere Organe der Gesetzgebung, der vollziehenden Gewalt und der Rechtsprechung ausgeübt.
(3) Die Gesetzgebung ist an die verfassungsmäßige Ordnung, die vollziehende Gewalt und die Rechtsprechung sind an Gesetz und Recht gebunden.
(4) Gegen jeden, der es unternimmt, diese Ordnung zu beseitigen, haben alle Deutschen das Recht zum Widerstand, wenn andere Abhilfe nicht möglich ist.

Alle Staatsgewalt geht vom Volke aus? Jeder, der die Kommentarspalten der Magazine liest (soweit man sich noch traut, SPON macht es bei solchen Themen kaum noch) und Umfrageergebnisse sieht, dem ist bekannt, dass das deutsche Volk - trotz permanenter Propaganda seitens der Leitmedien - mit einer deutlichen Mehrheit GEGEN eine Frauenquote ist.
Hat die Gesetzgebung - also unsere werten Abgeordneten - nicht auch durch diesen Verfassungsbruch gegen Absatz (3) verstoßen?
Tritt nicht für jeden, der sich an das Grundgesetz gebunden fühlt, durch eine derartige Entscheidung automatisch Absatz (4) in Kraft?

Nun ja, man sollte immer schön friedlich bleiben, aber passiver Widerstand wäre wohl langsam angesagt. Zumindest sollte man sich bei der nächsten Wahl genau überlegen, welcher Partei man seine Stimme gibt.

Lebe wohl, Gleichberechtigung!
Willkommen, staatlicher Feminismus.