Montag, 10. September 2018

Gilt Grundgesetz Artikel 3 nur für Frauen?

Das Hamburger Gleichstellungsgesetz ist - im Gegensatz zu anderen Bundesländern - Geschlechtsneutral formuliert:

§ 3 - Begriffsbestimmungen
(1) Unterrepräsentanz im Sinne dieses Gesetzes liegt vor, wenn der Frauen- oder Männeranteil innerhalb einer Dienststelle in einem Bereich nach Absatz 3 unter 40 vom Hundert liegt.

Wenn man diese Begriffsbestimmung mit dem Artikel 3 des Grundgesetzes misst, dann kann man nur zu einem Schluss kommen: Dieses Gleichstellungsgesetz ist - im Gegensatz zu denen anderer Länder und denen des Bundes - Verfassungskonform, da kein Geschlecht bevorzugt wird.

Auch die Feministinnen hatten mit diesem Gesetz anscheinend keine Probleme - aber nur bis zu dem Zeitpunkt, wo es auch Anwendung auf männliche Unterrepräsentanz fand. Als bekannt wurde, dass in der Staatsanwaltschaft der Frauenanteil bei deutlich über 60% lag und Männer bevorzugt eingestellt werden sollten, gingen diese natürlich sofort auf die Barrikaden und stellten das ganze auch noch als "Verfassungswidrig" dar.

Nachdem im Juni darüber berichtet worden war, wurde es ruhig um dieses Thema, doch heute berichtet die Hamburger Morgenpost (MOPO) über zwei Seiten darüber (inzwischen auch online). Natürlich wird das übliche Lamento gebracht über angebliche Frauenbenachteiligung, Vereinbarkeit von Beruf und Familie, blablabla ...

Unter anderem sind dort folgende Zitate, welche man sich in ruhe auf der Zunge zergehen lassen muss:

Zitat MOPO:
Mehr Gleichberechtigung für Frauen, weniger Bevorzugung von Männern: Das ist das zentrale Ziel von Frauenquoten .... In allen städtischen Einrichtungen gibt es jetzt auch eine Männerquote. Und durch die werden Frauen erneut benachteiligt ...

Wow! Soviel Unwissenheit in zwei Sätze zu bringen, ist schon eine Kunst. Merke: Werden Frauen bevorzugt (und nichts anderes ist eine Frauenquote) ist das OK da Frauen ja diskriminiert werden (Beweise unnötig), fallen Männer auch unter eine Quotenregelung, ist das natürlich wieder Diskriminierung von Frauen!

Anschließend erfolgt das übliche Blabla wo es weniger Männer gibt, wie Frauen. Als Grund dafür schreibt die MOPO:
Mittlerweile arbeiten bei der Staatsanwaltschaft deutlich mehr Frauen als Männer.

Soso, wird das Argument umgekehrt benutzt, ist es natürlich für die Stellenbesetzung unerheblich, wie viele Frauen dort beschäftigt sind.

"Männer gehen eher in Großkanzleien oder in die Privatwirtschaft, wo sie ein Mehrfaches des Einstiegsgehaltes bekommen" ... Zudem seien die finanziellen Steigerungen im Laufe der Jahre auch viel höher.

Dann das übliche Diskriminierungs-Lamento:

"Und Frauen worden trotz besserer Examens-Ergebnisse dort noch immer benachteiligt."

Und weiter:

"Man sieht also, dass Männer nicht seltener bei der Staatsanwaltschaft ...... arbeiten, weil sie dort benachteiligt werden und mit Vorurteilen zu kämpfen haben" ... Es geht meist um die Vereinbarkeit von Familie und Beruf.

Also das Übliche:
Männer wählen den lukrativen, Frauen den bequemen Weg.

Die Vorsitzende des Deutschen Juristinnenbundes schießt dann den Vogel ab:
Laut Grundgesetz müsste eine strukturelle Benachteiligung vorliegen, um gesetzliche Quoten festzulegen.

Selbstverständlich müssen Männer diese nachweisen, Frauen brauchen es nur zu sagen - ihnen ist unbedingt zu glauben.

Doch was ist dran, dass Frauen in der Privatwirtschaft benachteiligt werden?

Nichts!
Zwar sind zwischen 52 und 57% der Jura-Studienanfänger weiblich, doch bis zur Promotion sinkt der Anteil dann auf ca. 38%
Schaut man dann auf den Anteil der Frauen bei den Rechtsanwälten, so liegt dieser bei 34,77% (Statista), was nicht nennenswert unter dem Promotions-Anteil liegt (Tendenz steigend).

Werte MOPO, werte Sandra Schäfer - das war ein Griff ins Gender-Klo! Gleichberechtigung gilt für ALLE!

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